Was bringt das Solarpaket 1? Ein detaillierter Blick auf die Änderungen
Was bringt das Solarpaket 1? Ein detaillierter Blick auf die Änderungen

Themengebiete
Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundestag am 26. April 2024 das mit Spannung erwartete Solarpaket 1 verabschiedet und am 16. Mai ist es nun endlich in Kraft getreten. Dieses wegweisende Gesetzespaket zielt darauf ab, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu beschleunigen und die Nutzung von Photovoltaik (PV) für Bürger und Unternehmen erheblich zu erleichtern. In diesem Beitrag stellen wir dir die wichtigsten Änderungen in allen Bereichen vor.
Themen
- Neuerungen für Balkonkraftwerke
- Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Privathaushalt und Repowering
- Gewerbliche Dachanlagen
- Freiflächen-Konzepte
- Stromspeicher und Sektorenkopplung
- Kompromisse bei Kabelverlegung und Resilienzbonus
- Weitere Schritte für eine systemische Energiewende
- Fazit
- Neuerungen für Balkonkraftwerke
- Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
- Privathaushalt und Repowering
- Gewerbliche Dachanlagen
- Freiflächen-Konzepte
- Stromspeicher und Sektorenkopplung
- Kompromisse bei Kabelverlegung und Resilienzbonus
- Weitere Schritte für eine systemische Energiewende
- Fazit
1. Neuerungen für Balkonkraftwerke
Eine der markantesten Neuerungen des Solarpakets 1 ist die deutliche Entbürokratisierung von Balkonkraftwerken oder sogenannten „Stecker-Solaranlagen“. Bisher stellte der administrative Aufwand für Betreiber dieser Systeme oft eine unverhältnismäßige Hürde dar, die deren Attraktivität schmälerte. Mit den neuen Regelungen wird dies grundlegend geändert.

Höhere Leistungsgrenzen und vereinfachte Anmeldung
Zunächst einmal wird die maximal zulässige Leistung von Balkonkraftwerken von bislang 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Darüber hinaus entfällt die bisher obligatorische Anmeldung beim Netzbetreiber. Stattdessen genügt künftig eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Zähler dürfen vorübergehend rückwärtslaufen
Eine weitere begrüßenswerte Erleichterung betrifft die Zählertechnik. In der Übergangszeit, bis digitale Zweirichtungszähler flächendeckend eingeführt sind, dürfen Balkonanlagen auch mit herkömmlichen Ferraris-Zählern betrieben werden. Diese älteren Modelle laufen zwar rückwärts, wenn mehr Energie ins Netz eingespeist als verbraucht wird, waren bislang jedoch unzulässig für Anlagen dieser Art.
Technische Anpassungen und Vereinfachungen
Balkon-PV-Systeme sollen in Zukunft mit einem Schukostecker ausgestattet sein, was die Installation erheblich vereinfacht. Damit könnten Balkonkraftwerke an normalen Steckdosen angeschlossen werden.
2. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
2. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäude-versorgung
Eine weitere zentrale Neuerung des Solarpakets 1 ist die Einführung der sogenannten „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“. Dieses innovative Modell soll es deutlich vereinfachen, in Mehrfamilienhäusern mit Miet- und Eigentumswohnungen eine PV-Anlage zu betreiben und den erzeugten Solarstrom direkt an die Bewohner zu verteilen. Dies stellt einen wichtigen Schritt zum Energy-Sharing dar.
Keine Lieferantenpflichten mehr für Betreiber
Bislang stellte die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes die Betreiber oftmals vor große rechtliche und bürokratische Hürden. Sie mussten die gleichen Pflichten wie professionelle Energieversorger erfüllen, was den Aufwand in die Höhe trieb. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung entfallen diese Verpflichtungen.
Kostenlose Nutzung des eigenen Solarstroms
Der große Vorteil für Mieter und Wohnungseigentümer liegt darin, dass sie ihren zugewiesenen Anteil an der Solarstromproduktion kostenfrei nutzen können. Intelligente Messsysteme ermöglichen eine präzise Verteilung, während für etwaigen Reststromverbrauch weiterhin die bestehenden Lieferverträge gelten. Des Weiteren kann Energie aus Solaranlagen in Stromspeichern gelagert und später genutzt werden, ohne dass die Vergütung für die Einspeisung verloren geht.
Technische und regulatorische Anpassungen
Nun ist es erlaubt, PV-Anlagen auch auf gewerblichen und Nebengebäuden wie Garagen zu installieren, was die Möglichkeiten zur Nutzung von Solarenergie erheblich erweitert. Darüber hinaus wurden die bürokratischen Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern signifikant reduziert.
Bedingungen für die Nutzung des Gemeinschaftsstrommodells
Um für das neue Gemeinschaftsstrommodell qualifiziert zu sein, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
3. Privathaushalt und Repowering
Attraktivere Konditionen für Repowering
Eine wichtige Neuerung ist ferner die verbesserte Förderung des „Repowerings“ bestehender Anlagen. Beim Austausch alter Module gegen leistungsfähigere Modelle bleibt der EEG-Vergütungsanspruch für die ursprüngliche Leistung erhalten. Lediglich die Mehrleistung wird wie eine Neuanlage behandelt.
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Schnellere Netzanschlüsse bis 30 Kilowatt
So wird das vereinfachte Netzanschlussverfahren, das bislang nur für Anlagen bis 10,8 Kilowatt galt, auf eine installierte Leistung von bis zu 30 Kilowatt ausgeweitet. Bleibt die Rückmeldung des Netzbetreibers aus, kann nach Fristablauf einfach angeschlossen werden.
Vereinfachte Abrechnung für Wechselrichter-Stromverbrauch
Künftig sollen die geringen Stromverbräuche von Wechselrichtern in Volleinspeiseanlagen unbürokratisch und kostengünstig abgerechnet werden. Bisher waren hierfür oft separate, als kostspielig empfundene Stromlieferverträge nötig. Neu ist, dass diese Strommengen unter bestimmten Voraussetzungen über bestehende Stromlieferverträge abgerechnet werden können.
4. Gewerbliche Dachanlagen
Doch nicht nur für Kleinanlagen und Mehrfamilienhäuser bringt das Solarpaket 1 Erleichterungen mit sich. Auch für größere, gewerbliche Dachanlagen sind wichtige Neuregelungen vorgesehen, die den Weg für einen beschleunigten Ausbau ebnen sollen.

Höhere Einspeisevergütung und mehr Ausschreibungsmengen
Zudem wird die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt um 1,5ct/kWh angehoben, während gleichzeitig die auszuschreibenden Mengen für dieses Segment erhöht werden.
Unentgeltliche Stromabgabe fördert Eigenverbrauch und PV-Ausbau
Bisher mussten Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung den Strom direkt vermarkten. Laut den neuen Regelungen dürfen Betreiber künftig ihre überschüssigen Strommengen ohne zusätzliche Kosten, aber auch ohne Vergütung, an die Netzbetreiber abgeben. Diese Änderung kommt insbesondere den Betreibern zugute, die viel Strom selbst verbrauchen. Durch diese vereinfachte Vorgehensweise wird angestrebt, die Installation weiterer Photovoltaikanlagen auf großen Dächern zu fördern.
Neue Regelungen zur Anlagenzertifizierung und Anlagenzusammenfassung
Diese besagen, dass Anlagenzertifikate zukünftig nur für Anlagen mit über 270 kW Einspeiseleistung oder mehr als 500 kW installierter Leistung erforderlich sind, während kleinere Anlagen mit Einheitenzertifikaten auskommen. Das Verfahren wird vereinfacht, und eine neue Datenbank für Einheitenzertifikate wird eingeführt. Zudem werden im Solarpaket 1 Vereinfachungen bei der Anlagenzusammenfassung umgesetzt, wobei Dachanlagen an verschiedenen Netzanschlusspunkten nicht mehr zusammengefasst werden.
5. Freiflächen-Konzepte
Doch das Solarpaket 1 beschränkt sich nicht nur auf klassische Dachaufbauten. Es bereitet auch den Weg für einen forcierten Ausbau innovativer PV-Konzepte, die bislang im Nischendasein verharrten.
Eigene Ausschreibungen für Agri-PV, Floating-PV und mehr
Hierzu werden eigene Ausschreibungssegmente für Anlagen wie Agri-Photovoltaik, schwimmende PV-Parks auf Gewässern, Photovoltaik auf Moorflächen oder Parkplatzüberdachungen eingeführt. Bisher standen diese innovativen System oft im direkten Wettbewerb mit großen Solarparks in Ausschreibungsverfahren, wobei sie deren Effizienz kaum erreichen konnten und deshalb weniger Unterstützung erhielten. Mit speziell auf diese Systeme zugeschnittenen Höchstwerten von 9,5 Cent pro Kilowattstunde soll ihre Wirtschaftlichkeit deutlich gesteigert werden.
Mehr Flexibilität bei Freiflächen-Photovoltaik
Doch auch für klassische Freiflächenanlagen sind Erleichterungen vorgesehen. So werden die Projektgrößen, die zu Ausschreibungen zugelassen sind, von 20 auf 50 Megawatt angehoben. Zudem werden bislang ausgeschlossene „benachteiligte Gebiete“ der Landwirtschaft grundsätzlich für die Förderung geöffnet.
Einführung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien
Zur Förderung der Naturverträglichkeit beim Ausbau von Photovoltaik werden bundesweit geltende naturschutzfachliche Mindestkriterien für PV-Freiflächenanlagen eingeführt. Diese Kriterien umfassen Vorgaben wie den maximalen Bedeckungsgrad, Durchgängigkeit für Tierarten und die Art der verwendeten Reinigungsmittel. Die neuen Regelungen bieten einen Mehrwert für den Naturschutz und steigern die Akzeptanz der Photovoltaik. Sie sind zudem praktikabel für die Projektierer gestaltet, indem Anlagenbetreiber aus fünf vorgegebenen Kriterien drei auswählen können, die besonders gut zu den lokalen Gegebenheiten passen.
6. Stromspeicher und Sektorenkopplung
Eine weitere Neuerung des Solarpakets 1 zielt auf die wichtige Rolle von Stromspeichern für die Energiewende ab. Durch praxisgerechte Anpassungen soll ihre Einbindung in das System der Erneuerbaren Energien optimiert werden.
Netzstromladen ohne EEG-Vergütungsverlust
Bislang galt: Wenn ein Stromspeicher mit Netzstrom statt ausschließlich mit Ökostrom geladen wurde, verfiel der Anspruch auf EEG-Vergütung für den eingespeisten Überschussstrom. Diese restriktive Regelung wird nun gelockert. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Eigenverbrauchsoptimierung und den An- und Verkauf von Strom zu günstigen Börsenpreisen.
Schlüsseltechnologie für Sektorenkopplung
Solche Flexibilisierungen sind ein wichtiger Baustein für die Sektorenkopplung, also der intelligenten Verknüpfung der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität auf Basis Erneuerbarer Energien. Stromspeicher nehmen hier eine Schlüsselrolle ein, die durch das Solarpaket 1 gestärkt wird.
7. Kompromisse bei Kabelverlegung und Resilienzbonus
Einschränkungen bei der Kabelverlegung
Die ursprünglich geplante Regelung, die ein umfassendes Recht auf Kabelverlegung über fremde Grundstücke im Rahmen des Solarpakets 1 vorsah, wurde nach starken Protesten abgeschwächt. Damit sollten Installationen von Anschlussleitungen bei Nachbarn ermöglicht werden, sofern es sich um den Anschluss von Anlagen an den entsprechenden Verbindungspunkt für Stromerzeugung aus regenerativen Quellen handelt. Jetzt dürfen Anschlussleitungen für Solaranlagen nur noch über öffentliche Grundstücke verlegt werden. Die Genehmigung der Grundstückseigentümer bleibt für private Grundstücke erforderlich. Diese Einschränkung könnte bei Freiflächenprojekten zu weiteren Verzögerungen führen.
Beilegung der Kontroverse um den Resilienzbonus
Die Diskussion um die Einführung eines Resilienzbonus, der zusätzliche Vergütungen für Endkunden für die Verwendung europäischer Komponenten in PV-Anlagen vorsah, wurde ebenfalls beigelegt. Trotz des Ziels, die inländische Produktion zu stärken, führten Bedenken hinsichtlich möglicher Wettbewerbsverzerrungen zum Verwerfen dieses Plans. Stattdessen konzentriert sich die aktuelle Strategie auf die Reduzierung bürokratischer Hürden und die Beschleunigung der Genehmigungsprozesse, um den PV-Ausbau effizient zu fördern.
8. Weitere Schritte für eine systemische Energiewende
Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein, wobei der Energiesektor bis 2035 weitgehend frei von Treibhausgasemissionen sein soll. Die jährliche Installationsrate im Bereich Photovoltaik soll dabei von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW bis 2026 erhöht werden mit dem Ziel, bis 2030 eine Kapazität von 215 GW zu erreichen. Der Ausbau der Solarenergie ist nur ein Baustein für die umfassende Transformation unseres Energiesystems. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, sind zusätzliche Maßnahmen in verschiedenen Bereichen erforderlich.

Windkraft ausbauen und Genehmigungen beschleunigen
Neben der Photovoltaik muss auch der Ausbau der Windkraft, insbesondere an Land, nochmals kräftig angekurbelt werden. Hier sind Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und mehr Flächen für den Bau von Windparks auszuweisen. Das Solarpaket 1 enthält bereits einige Regelungen, die den Ausbau der Windenergie an Land durch die sogenannte Anerkennung von „Beschleunigungsgebieten“ erheblich erleichtern könnten.
Stromnetze an Erneuerbare anpassen
Um die fluktuierende Erzeugung aus Wind und Sonne aufnehmen zu können, müssen unsere Stromnetze intelligent ausgebaut und mit Speichern, Elektrolyseuren und flexiblen Verbrauchern verzahnt werden. Nur so lässt sich die Versorgungssicherheit gewährleisten.
Wärmewende und Mobilitätswende voranbringen
Darüber hinaus sind in den Sektoren Wärme und Mobilität große Anstrengungen nötig. Die Gebäudeeffizienz ist zu steigern, Wärmepumpen und Solarthermie müssen ausgebaut werden. Parallel braucht es den Hochlauf der Elektromobilität und den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.
Forschung und Innovationen gezielt fördern
All diese Transformationsprozesse erfordern massive Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovationen. Neue Technologien wie die Langzeitspeicherung von Energie oder die Gewinnung von grünem Wasserstoff aus Biomasse müssen vorangetrieben werden. Durch die Einführung von Vergütungen für sogenannte Flugwindenergieanlagen wird eine innovative Erzeugungstechnologie unterstützt, die zukünftig die herkömmliche Windkraft an Land punktuell ergänzen soll. Diese innovativen Anlagen nutzen große Lenkdrachen, um Strom zu erzeugen. Die Förderung bietet eine große Chance aufgrund des hohen Potenzials dieser Anlagen.
9. Fazit
Besonders die Neuregelungen für Mieter, Kleinanlagenbetreiber und Mehrfamilienhäuser sind ein wichtiger Schritt, um eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiewende zu schaffen.
- Millionen Bürger, darunter viele Mieter, können künftig einfacher und günstiger in die Solarstromproduktion einsteigen. Dies stärkt die Akzeptanz für die Energiewende und schafft Teilhabe.
- Für Unternehmen, Projektentwickler und Investoren werden Investitionen in Solaranlagen durch höhere Einspeisevergütungen, vereinfachte Genehmigungen und innovative Fördersysteme attraktiver.
- Nicht zuletzt profitiert auch der Klimaschutz: Ein beschleunigter Photovoltaik-Zubau bedeutet mehr Erneuerbare Energien im Strommix und damit weniger CO2-Emissionen aus fossilen Kraftwerken.
Allerdings bleiben auch einige Baustellen unvollendet. So hätten weitreichendere Leitungsrechte den Netzausbau für Erneuerbare beschleunigen können. Auch die Kontroverse um einen Resilienzbonus für europäische Komponenten zeigt: In Sachen Lieferketten und Produktion gibt es noch offene Fragen, die in Zukunft angegangen werden müssen. Ob und in welcher Form diese Angelegenheiten weiterverfolgt werden, eventuell in einem Solarpaket 2, bleibt offen. Insgesamt aber ist das Solarpaket 1 ein großer Schritt in die richtige Richtung auf dem Weg zu einer vollständig regenerativen und klimaneutralen Energieversorgung in Deutschland.
Unsere Experten von Alteon stehen dir gerne bei allen Fragen zur Seite.
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