Photovoltaik-Förderung in München 2026: Der ultimative Ratgeber
Photovoltaik-Förderung in München 2026: Der ultimative Ratgeber

Themengebiete
Die Rahmenbedingungen für Photovoltaik in München haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Während die Stadt in der Vergangenheit direkte Investitionszuschüsse für PV-Anlagen angeboten hat, liegt der Schwerpunkt inzwischen stärker auf Beratungsleistungen, Mieterstromlösungen und Balkonkraftwerken im Rahmen des Förderprogramms für Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München.
Auch wenn es aktuell keine klassischen Zuschüsse für die Anschaffung neuer Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet mehr gibt, profitieren Anlagenbetreiber weiterhin von attraktiven bundesweiten Fördermechanismen. Dazu zählen unter anderem die 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage, steuerliche Erleichterungen sowie die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ergänzend stehen zinsgünstige Kredite, beispielsweise über die KfW, zur Verfügung.
Wer 2026 eine Photovoltaikanlage in München plant, sollte daher die aktuellen kommunalen und bundesweiten Rahmenbedingungen genau prüfen. Zudem bieten ein paar Gemeinden weiterhin Förderungen an. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die derzeit geltenden Fördermöglichkeiten und zeigen, welche finanziellen Vorteile weiterhin genutzt werden können.
Themen
1. Photovoltaik-Förderung in München: Eine Übersicht
Die Landeshauptstadt München hat im Oktober 2022 das Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG) eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. In den ersten Jahren beinhaltete das Programm direkte Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und löste damit das frühere Förderprogramm Energieeinsparung (FES) ab. Seit Ende 2024 wurde das FKG jedoch grundlegend angepasst: Für neu beantragte Projekte werden aktuell keine klassischen Zuschüsse mehr für die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen gewährt. Der Schwerpunkt liegt inzwischen auf Beratungs- und Planungsleistungen sowie auf der Förderung von Mieterstrom- und begleitenden Infrastrukturmaßnahmen. Weiterhin werden jedoch steckerfertige Balkonkraftwerke (BKW) gefördert. Wenn Sie eine solche Lösung umsetzen möchten, unterstützen wir Sie gerne bei Auswahl, Planung und Umsetzung und begleiten Sie auch durch den Förderprozess.
Profitieren Sie von der aktuellen Balkonkraftwerk-Förderung
Unabhängig davon bieten einzelne umliegende Kommunen – wie beispielsweise Grünwald – weiterhin eigene Förderprogramme an, die Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Wallboxen umfassen können. Da es sich um kommunale Programme handelt, können Fördersätze und Bedingungen variieren.
Auf Landesebene gibt es derzeit kein allgemeines Förderprogramm für private Photovoltaikanlagen in Bayern. Ergänzend können jedoch bundesweite Instrumente genutzt werden. So vergibt die KfW zinsgünstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Darüber hinaus profitieren Betreiber weiterhin von steuerlichen Vorteilen – etwa der 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf bestimmter PV-Anlagen – sowie von der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
2. Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Förderung für Beratung und Planung
Das FKG unterstützt weiterhin fachliche Beratung und Planungsleistungen im Zusammenhang mit Photovoltaikprojekten. Förderfähig sind unter anderem:
- Solar- und Energiekonzepte
- Bestandsaufnahme
- rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Beratung
Die Stadt München übernimmt dabei:
- bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten
- maximal 3.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- maximal 15.000 € bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden (für Anträge vor dem 11. Juni 2025 galt eine Höchstgrenze von 9.000 €)
Förderung von Mieterstrom
Gefördert wird der Einbau der für Mieterstrommodelle erforderlichen Systeme – sowohl bei:
- neu installierten Anlagen
- bestehenden Anlagen
- Wohn- und Nichtwohngebäuden
Förderfähig sind:
- Kosten zur Umsetzung des Mieterstrommodells inkl. Umfeldmaßnahmen
- Kosten für die im Rahmen des Mieterstrommodells neu errichtete PV-Anlage
Förderhöhe
- 200 € pro kWp Leistung der zugehörigen PV-Anlage
- begrenzt auf die förderfähigen Investitionskosten
Für Anträge vor dem 11. Juni 2025 galten abweichende Fördersummen.
Förderung von Balkonkraftwerken
Gefördert wird der Kauf und die anschließende Installation von steckbaren Photovoltaik-Stromerzeugungsgeräten (auch Stecker-Solar-Geräte, PV-Balkonmodule oder Plug-and-Play-Anlagen) bis zu einer Leistung von 800 Watt Peak (Wp) je Wohneinheit.
Förderhöhe
- 0,40 € pro Wp, bis maximal 800 Wp je Wohneinheit
- Maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten
Damit profitieren Haushalte weiterhin von einer einfachen Einstiegsmöglichkeit in die eigene Stromerzeugung, auch ohne große Dachfläche oder komplexe Installation.
3. Alles zum Thema Antragsstellung
Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung ist ab sofort im Online-Antragsportal der Stadt München möglich. Hierbei unbedingt beachten, dass der Antrag VOR Beauftragung gestellt werden muss.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen und Unternehmen, sofern sie sich nicht in einem Insolvenz- oder Pfändungsverfahren befinden.
4. Förderprogramme der Gemeinden Grünwald und Gräfelfing
Grünwald
Im Rahmen des „Förderprogramm Umweltschutz der Gemeinde Grünwald“ unterstützt die Gemeinde Grünwald die Errichtung neuer sowie die Erweiterung bestehender Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher.
Dabei gelten folgende Förderungen:
- Photovoltaikanlage: 400 € je kWp bis zu einer Leistung von 30 kWp
- Batteriespeicher: 250 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität bis zu 10 kWh (Förderung gedeckelt bei 2.500 €)
- Wallbox: 50 % der förderfähigen Kosten bei einer Ladestation mit maximal 11 kW Ladeleistung (Förderung gedeckelt bei 1.500 € je Ladepunkt)
Die oben genannten Förderungen inklusive mehr Details und Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Abschnitt „III. Solare Anlagen und Ladeinfrastruktur“ auf der Seite der Gemeinde Grünwald:
Gräfelfing
Auch die Gemeinde Gräfelfing möchte ihre Bürger bei der Nutzung von erneuerbaren Energien unterstützen. Gefördert wird unter anderem die Installation von Photovoltaikanlagen, wobei Voraussetzung ist, dass es sich um eine neue Anlage handelt. Zusätzlich fördert die Gemeinde Batteriespeicher, die entweder zusammen mit einer neuen PV-Anlage installiert oder bei einer bestehenden Anlage nachgerüstet werden können. Auch Balkonkraftwerke (steckbare PV-Anlagen) mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 W werden bezuschusst.
Dabei gelten folgende Fördersätze:
- Photovoltaikanlagen: 100 € je kWp, maximal 1.000 €
- Batteriespeicher: 100 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität bis zu 30 kWh, maximal 300 €
- Balkonkraftwerke: 150 € je Anlage
Zuschüsse werden nur vergeben, solange Fördermittel im kommunalen Budget verfügbar sind. In vielen Fällen lassen sich kommunale Programme zudem mit Förderungen von Bund oder KfW kombinieren. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen – von energetischer Sanierung bis hin zu Mobilitätsförderungen – finden Sie auf der Webseite der Gemeinde:
5. Weitere Fördermöglichkeiten in Bayern
Obwohl es derzeit kein spezifisches Förderprogramm vom Land Bayern für Photovoltaik gibt, können Einwohner von kommunalen und staatlichen Förderprogrammen profitieren. Es lohnt sich, die verschiedenen Fördermöglichkeiten in Bayern zu erkunden und zu prüfen, ob diese zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten. Wir empfehlen außerdem die Förderdatenbank des Bundes nach passenden Programmen zu durchsuchen.
Bundesweite KfW-Förderung für Photovoltaik in Bayern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet in Bayern und allen anderen Bundesländern Unterstützung sowohl für Photovoltaikanlagen mit und ohne PV-Speicher in Form von günstigen Krediten an. Diese Fördermöglichkeit erstreckt sich auch auf private PV-Anlagen in Bayern. Die förderfähigen Kosten umfassen die Ausgaben für Photovoltaikanlagen, PV-Anlagen mit Speicher und eigenständige Batteriespeicher. Ebenso können die Kosten für Planung und Installation gefördert werden. Der Kredit kann über 5 bis 30 Jahre laufen. Das entsprechende Förderprogramm trägt den Namen „Erneuerbare Energien – Standard (270)“. Es ist zu beachten, dass ein Teil des erzeugten Solarstroms eingespeist werden muss, um von der Förderung profitieren zu können.
Zu beachten: Die Zinssätze für das KfW-Programm 270 sind im Jahr 2026 nicht mehr so attraktiv wie in der Vergangenheit. Mit 3,23 % (Stand 16.02.2026) über die KfW ist die PV-Finanzierung aktuell jedoch deutlich günstiger als typische Hausbank- oder Solarkredite und macht die Anlage wirtschaftlich spürbar attraktiver. Trotzdem ist es ratsam, den KfW-Kredit mit herkömmlichen Bankkrediten zu vergleichen. Des Weiteren erfolgt die Kreditvergabe nicht direkt durch die KfW, sondern beispielsweise über Ihre Hausbank. Dabei sollte geprüft werden, welche Banken den KfW-Kredit anbieten.
Förderungen durch Energieversorger in Bayern
Es gibt zusätzliche finanzielle Vorteile durch Energieversorger in Bayern. Einige dieser Energieversorger gewähren eigenständig finanzielle Unterstützung für Photovoltaikanlagen, häufig in Verbindung mit dem Abschluss eines Versorgungsvertrags bei diesem Anbieter. Bei einigen dieser Versorger besteht auch die Möglichkeit, eine Photovoltaikanlage zu mieten.
Weitere finanzielle Vorteile
Seit Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage. Ebenfalls rückwirkend ab Januar 2022 ist die Einkommensteuerbefreiung für den Betrieb von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp in Kraft getreten. Mit dem EEG 2023 wurden die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz erhöht. Diese werden nun jedoch im Halbjahresrhythmus ab Februar 2024 um ein Prozent reduziert – schnell sein lohnt sich! Trotz der erhöhten Vergütungssätze empfehlen wir jedoch den Strom zuerst selbst zu verbrauchen, statt ihn einzuspeisen, da die Strompreise über der Einspeisevergütung liegen.
6. Fazit
Die klassische Förderung von Photovoltaik-Anlagen in München in Form von Investitionszuschüssen gibt es seit Ende 2024 nicht mehr. Dennoch spielen Photovoltaik-Projekte weiterhin eine zentrale Rolle für die Energiewende und die Klimaziele der Stadt, die bis 2035 klimaneutral werden möchte.
Auch ohne direkte PV-Zuschüsse bieten Solaranlagen klare Vorteile:
- Reduktion von CO2-Emissionen und Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen
- Erzeugung von eigenem Strom, was die Energiekosten langfristig senkt
- Wirtschaftliche Vorteile durch Nutzung von Mieterstromsystemen oder Kombination mit Speicherlösungen
Besonders Stromspeicher sind in den letzten Jahren deutlich günstiger geworden, sodass die Eigenverbrauchsquote von Solarstrom deutlich steigt und die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen auch ohne klassische Förderungen attraktiv ist. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien können der CO2-Ausstoß reduziert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Insgesamt tragen Photovoltaik-Anlagen also weiterhin maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Umsetzung der Klimaziele in München bei, auch wenn die Förderlandschaft sich verändert hat.
Aufgepasst: Konditionen immer vorher prüfen
Informationen können sich jederzeit ändern. Informiere Sie sich daher bitte immer auch selbst, bevor Sie eine Solaranlage kaufen oder einen Förderantrag stellen!








