Einspeisevergütung vor dem Aus? Was sich 2027 für neue Photovoltaik-Anlagen ändert

Einspeisevergütung vor dem Aus? Was sich 2027 für neue Photovoltaik-Anlagen ändert

  • 18. August 2026
  • Christine Sebastian
  • Lesezeit: 8 Minuten

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Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen steht vor einem grundlegenden Wandel. Die Bundesregierung hat Ende Juli 2026 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, mit der die bisherige Förderung für neue Anlagen schrittweise beendet und die Direktvermarktung gestärkt werden soll.

Für Hausbesitzer, die eine neue Solaranlage planen, stellen sich deshalb wichtige Fragen: Was passiert mit der Einspeisevergütung 2027? Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? Und lohnt sich eine PV-Anlage dann überhaupt noch?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich bei der Einspeisevergütung 2027 ändert, was die geplante EEG-Novelle für neue PV-Anlagen bedeutet und wie Sie Ihre Photovoltaikanlage auch künftig möglichst wirtschaftlich nutzen können.

Wichtig: Die EEG-Novelle 2027 ist derzeit noch nicht geltendes Recht. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich einzelne Regelungen noch ändern.

Themen

1. Einspeisevergütung aktuell: Was gilt noch 2026?

Wer sich mit der Einspeisevergütung aktuell beschäftigt, muss zwischen bestehenden Anlagen und neuen Photovoltaik-Anlagen unterscheiden. Für Anlagen, die noch 2026 nach den bisherigen Regelungen in Betrieb genommen werden, gilt weiterhin die bisherige Förderlogik. Die Einspeisevergütung wird dabei für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zugesichert. Das ist im Hinblick auf die geplante EEG-Novelle besonders relevant: 2026 ist voraussichtlich das letzte Jahr, in dem neue PV-Anlagen noch unter die bisherige langfristige Vergütungslogik fallen. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, kann damit langfristig von einer festen Vergütung profitieren. Für neue Anlagen soll dieses Modell künftig schrittweise durch ein stärker marktorientiertes System ersetzt werden.

2026 noch eine PV-Anlage installieren?

Wer ohnehin über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte deshalb nicht unnötig abwarten. Eine Inbetriebnahme noch 2026 kann insbesondere dann interessant sein, wenn Sie die bisherige 20-jährige Einspeisevergütung nutzen möchten. Ob eine Umsetzung noch in diesem Jahr realistisch ist, hängt allerdings unter anderem von Planung, Netzanschluss und Montage ab. Auch die Mehrwertsteuerbefreiung gilt weiterhin, während die Modulpreise derzeit noch auf einem vergleichsweise günstigen Niveau liegen, zuletzt jedoch wieder leicht gestiegen sind. Je früher Sie den ersten Schritt gehen, desto größer sind Ihre Chancen, noch von den aktuellen Rahmenbedingungen zu profitieren.

Wir geben unser Bestes, eine Inbetriebnahme noch 2026 zu ermöglichen.

2. Einspeisevergütung 2027: Was ändert sich?

Die bisher bekannte feste Einspeisevergütung für neue Anlagen soll schrittweise auslaufen. Stattdessen sollen Betreiber zunehmend in die Direktvermarktung wechseln. Die Einspeisevergütung verschwindet damit nicht für alle Anlagen gleichzeitig. Für bestimmte kleinere Anlagen ist zunächst eine Übergangsregelung vorgesehen. Danach soll der erzeugte Solarstrom zunehmend direkt am Strommarkt vermarktet werden. Der langfristige Weg ist damit klar: Weg von einer festen Vergütung über einen langen Zeitraum und hin zu einer stärker markt- und netzorientierten Vermarktung des Solarstroms.

Für bestehende Anlagen ist dagegen Bestandsschutz vorgesehen. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, soll seine bestehenden Förderansprüche behalten.

1. Die feste Vergütung wird schrittweise zurückgefahren

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll es für neue Anlagen bei Teileinspeisung zunächst noch eine feste Übergangsvergütung geben. Eine Vergütung für Volleinspeisung ist ab 2027 hingegen nicht mehr vorgesehen.

Für Anlagen bis 50 kW, die bis zum 31.07.2027 in Betrieb gehen, sollen es beispielsweise 5,2 ct/kWh für 36 Monate sein sein. Dieser Wert ergibt sich aus dem anzulegenden Wert von 6,2 ct/kWh gemäß § 48 Abs. 1 EEG, abzüglich des Abzugs von 1 ct/kWh gemäß § 53 Abs. 1 EEG. Der anzulegende Wert von 6,2 ct/kWh verringert sich außerdem ab dem 01.08.2027 halbjährlich um jeweils 1 %.

Für Monat 37-84 folgt die Direktvermarktung inklusive Bonus in Höhe von 1,5 ct/kWh für maximal 48 Monate für Anlagen unter 25 kW. Ab dem 85. auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonats fällt der Bonus dann weg und es gilt reine Direktvermarktung. Bei Anlagen ab 25 kW gilt hingegen weiterhin die Marktprämie auf Basis eines einheitlichen anzulegenden Werts von 6,2 ct/kWh.

Der Kreis der Anlagen, die überhaupt noch die Übergangsvergütung erhalten und die oben genannten Phasen durchlaufen können, soll in den kommenden Jahren außerdem schrittweise kleiner werden:

Jahr der Inbetriebnahme Anlagen mit Anspruch auf feste Übergangsvergütung
2027 bis 50 kW
2028 bis 25 kW
2029 bis 7 kW
ab 2030 keine feste Vergütung mehr

Wer also zu lange wartet, muss bereits ab Tag 1 direkt vermarkten.

2. Direktvermarktung wird Pflicht

Nach der Übergangsphase soll der Solarstrom zunehmend direkt am Strommarkt vermarktet werden. Erst mit Bonus für Monat 37-84, dann folgt die reine Direktvermarktung ab Monat 85. Das bedeutet: Statt für jede eingespeiste Kilowattstunde einen langfristig festgelegten Betrag zu erhalten, hängt der Erlös stärker davon ab, wann der Strom eingespeist wird und welchen Wert er zu diesem Zeitpunkt an der Strombörse hat.

Wenn an sonnigen Tagen viele PV-Anlagen gleichzeitig Strom produzieren, ist das Angebot rund um die Mittagszeit besonders hoch. Dadurch können die Marktwerte für Solarstrom entsprechend niedrig ausfallen. Für die Direktvermarktung werden außerdem intelligente Messsysteme (Smart Meter) und die technische Steuerbarkeit der Anlage unerlässlich. Zusätzlich entstehen für die Vermarktung monatliche Gebühren für den Solaranlagen-Betreiber. Ein Direktvermarkter übernimmt nämlich den überschüssigen Solarstrom und verkauft ihn an der Strombörse. Dafür erhält der Anlagenbetreiber monatlich eine Vergütung, von der die Provision des Direktvermarkters für die Vermarktungsleistung abgezogen wird. Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich dabei nach dem jeweiligen Anbieter und den vertraglich vereinbarten Konditionen. Die Vermarktungsgebühr liegt üblicherweise zwischen 0,05 und 0,50 ct/kWh oder wird als monatliche bzw. jährliche Pauschale berechnet. Zusätzlich kann eine einmalige Einrichtungsgebühr von ca. 200 € anfallen.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, sich gegen die Direktvermarktung und stattdessen für eine unentgeltliche Abnahme oder Nulleinspeisung zu entscheiden. Bei der unentgeltlichen Abnahme wird der überschüssige Strom zwar weiterhin ins Netz eingespeist, dafür erhält der Anlagenbetreiber jedoch keine Vergütung. Bei der Nulleinspeisung wird die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz hingegen durch Abregelung vollständig vermieden. In beiden Fällen entfällt somit eine Vergütung für den eingespeisten Strom, was die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage verringern kann.

3. Nur noch 50 Prozent der Leistung sollen eingespeist werden

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die maximale Einspeiseleistung. Für Dachanlagen unter 100 kW soll die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt nach dem aktuellen Entwurf auf 50 % der installierten Leistung begrenzt werden. Bei einer 10-kWp-Anlage wären das beispielsweise maximal 5 kW, die gleichzeitig ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Hintergrund der Regelung ist vor allem die Entlastung und Stabilisierung der Stromnetze, insbesondere in Zeiten hoher PV-Erzeugung und entsprechender Einspeisespitzen zur Mittagszeit. Bereits seit dem 25.02.2025 gilt für neue PV-Anlagen ohne verbautes Smart Meter und Steuerbox eine Einspeisebegrenzung auf 60 % der installierten Leistung. Mit dem neuen Gesetzentwurf soll diese Vorgabe nun ausgeweitet und auf alle neuen Anlagen angewendet werden – unabhängig davon, ob bereits ein Smart Meter installiert ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die übrige Solarenergie grundsätzlich verloren ist. Dank intelligenter Steuerung wird der erzeugte Solarstrom zunächst möglichst direkt im eigenen Haushalt genutzt. Überschüssiger Strom kann anschließend zum Laden des Batteriespeichers sowie für flexible Verbraucher wie E-Auto, Wärmepumpe oder Heizstab eingesetzt werden. Erst der danach verbleibende Überschuss wird – bis zur zulässigen Einspeisegrenze von 50 % – ins öffentliche Netz eingespeist. Mit einem intelligenten Energiemanagement lässt sich die Nutzung des Solarstroms gezielt optimieren, sodass möglichst wenig Energie abgeregelt werden muss. Dabei spielt insbesondere das prognosebasierte Laden eine wichtige Rolle, da es ermöglicht, Batteriespeicher und flexible Verbraucher vorausschauend zu steuern und die vorhandene Solarenergie optimal zu nutzen.

Wie viel Solarstrom können Sie selbst nutzen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Eigenverbrauch optimal steigern.

3. Was bedeutet die neue Regelung für Photovoltaik-Anlagen?

Die geplanten Änderungen verschieben die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage stärker in Richtung Eigenverbrauch. Bisher war die Rechnung vergleichsweise einfach: Solarstrom selbst verbrauchen und überschüssige Energie zu einer festen Einspeisevergütung für Photovoltaik ins Netz verkaufen. Künftig wird eine andere Frage wichtiger:

Wie viel meines Solarstroms kann ich selbst nutzen?

Denn eine selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom ersetzt den Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Bei einem Strompreis von 33 ct/kWh und einer Einspeisevergütung von 5,2 ct/kWh wird der Unterschied deutlich: Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart 33 ct, während eine eingespeiste Kilowattstunde lediglich 5,2 ct einbringt. Der Eigenverbrauch ist damit deutlich wirtschaftlicher als die Einspeisung.

Das macht Batteriespeicher interessant. Sie können überschüssigen Solarstrom vom Mittag in die Abend- und Nachtstunden verschieben. Genauso wichtig wird ein intelligentes Energiemanagement werden. Dieses kann beispielsweise Wetterprognosen, Verbrauch und Strompreise berücksichtigen und den Speicher gezielt steuern. Es kann beispielsweise bewusst Speicherkapazität für die erwartete Mittagsproduktion freihalten, anstatt den Speicher bereits am Vormittag vollständig zu laden. Außerdem lässt sich vermeiden, dass selbst erzeugter Solarstrom so zu niedrigen Preisen eingespeist wird. Stattdessen kann der Strom gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt, etwa am Abend, im eigenen Haushalt genutzt werden. Umgekehrt kann überschüssiger Strom ins Netz eingespeist werden, wenn die Vergütung bzw. der erzielbare Börsenpreis möglichst attraktiv ist. Dieses prognosebasiertes Laden kann dabei die durch die 50-%-Grenze entstehende Abregelung deutlich reduzieren.

4. Lohnt sich eine PV-Anlage ohne Einspeisevergütung noch?

Ja. Das Ende beziehungsweise der schrittweise Rückgang der klassischen Einspeisevergütung bedeutet nicht, dass Photovoltaik ab 2027 unwirtschaftlich wird. Vielmehr verändert sich die Art und Weise, wie sich eine PV-Anlage rechnet. Wer möglichst viel Solarstrom selbst verbraucht, kann weiterhin seine Stromkosten deutlich reduzieren. Besonders interessant wird deshalb die Kombination aus:

  • Photovoltaikanlage
  • Batteriespeicher
  • Wärmepumpe
  • E-Auto
  • Klimaanlage
  • intelligentem Energiemanagement

Die verschiedenen Komponenten können miteinander verbunden werden, sodass möglichst viel des selbst erzeugten Solarstroms im eigenen Haushalt genutzt wird. 2027 ist deshalb nicht das Ende der Photovoltaik – sondern ein weiterer Schritt hin zu einem stärker auf Eigenverbrauch und intelligente Steuerung ausgerichteten Energiesystem.

5. Was ist beim EEG 2027 bereits beschlossen – und was noch offen?

Der aktuelle Stand lässt sich vereinfacht so zusammenfassen:

Bereits beschlossen: Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen. Die Bundesregierung will damit die erneuerbaren Energien stärker in den Strommarkt integrieren und die bisherige Förderung für neue Anlagen schrittweise verändern.

Noch nicht endgültig: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen sich mit dem Entwurf befassen. Außerdem ist eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich. Deshalb können sich einzelne Regelungen, Grenzwerte, Fristen und Vergütungsmodelle noch ändern. Geplant ist derzeit ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

6. Neue Netzentgelte für PV-Anlagen: Was ist geplant?

Neben den Änderungen des EEG könnte künftig auch eine Reform der Netzentgelte für PV-Anlagenbetreiber relevant werden. Im Rahmen der sogenannten AgNes-Reform arbeitet die Bundesnetzagentur an einer neuen Systematik für die Finanzierung der Stromnetze. Ziel ist es, die steigenden Netzkosten gerechter zu verteilen und gleichzeitig Anreize für eine netzdienliche Nutzung zu schaffen.

Die Pläne sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2026 lediglich ihren vorläufigen Zwischenstand vorgestellt. Der konkrete Festlegungsentwurf soll noch konsultiert werden; die endgültige Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 vorgesehen. Änderungen an den bisherigen Vorschlägen sind daher noch möglich.

Für private PV-Anlagenbetreiber sind insbesondere drei geplante Änderungen interessant:

Höherer Grundpreis für PV-Haushalte: Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage sollen künftig einen höheren jährlichen Grundpreis für ihren Netzanschluss zahlen. Damit sollen auch sogenannte Prosumer stärker zur Finanzierung des Stromnetzes beitragen, da sie trotz eigener Stromerzeugung weiterhin auf das Netz angewiesen sind, beispielsweise wenn die PV-Anlage keinen Strom produziert. Die zusätzlichen Kosten sollen laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet unterschiedlich ausfallen, voraussichtlich aber unter 100 Euro pro Jahr liegen. Steckersolaranlagen sind davon ausgenommen.

Einspeiseentgelt: Grundsätzlich sollen künftig auch Erzeugungsanlagen einen Beitrag zur Finanzierung der Netze leisten. Geplant ist dafür ein kapazitätsabhängiges Entgelt von zunächst etwa 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr. Für private PV-Haushalte, die bereits den höheren Prosumer-Grundpreis zahlen, soll dieses zusätzliche Einspeiseentgelt nach dem aktuellen Stand jedoch nicht gelten. Auch Steckersolaranlagen sind ausgenommen. Für neue Anlagen soll die Regelung grundsätzlich greifen, während für bestehende Anlagen ein 20-jähriger Bestandsschutz ab der erstmaligen Inbetriebnahme vorgesehen ist.

Dynamische Netzentgelte: Langfristig sollen Netzentgelte stärker von der jeweiligen Belastung des Stromnetzes abhängen. Bei einer hohen Netzbelastung könnten beispielsweise höhere Entgelte anfallen, während eine geringe Belastung mit günstigeren Preisen belohnt wird. Dadurch sollen Stromverbrauch und Einspeisung stärker in Zeiten verlagert werden, in denen das Netz freie Kapazitäten hat. Für Einspeiser wie PV-Anlagen sind solche dynamischen Netzentgelte frühestens ab 2032, möglichst aber bis 2035 vorgesehen. Ein konkretes Konzept soll zunächst 2027 entwickelt und untersucht werden.

7. Fazit: 2026 ist besonders attraktiv – aber PV bleibt auch danach sinnvoll

Die Einspeisevergütung 2027 steht vor einem grundlegenden Wandel. Die Bundesregierung plant, die klassische feste Vergütung für neue Photovoltaikanlagen schrittweise zurückzufahren und stattdessen die Direktvermarktung stärker zu etablieren. Für Hausbesitzer ist deshalb vor allem eines wichtig: 2026 ist voraussichtlich das letzte Jahr, in dem neu installierte PV-Anlagen noch von der bisherigen 20-jährigen Einspeisevergütung profitieren können. Wer ohnehin über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, sollte deshalb jetzt prüfen, ob eine Inbetriebnahme noch 2026 möglich und sinnvoll ist und die Planung möglichst zeitnah angehen.

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Aber auch 2027 und später bleibt eine PV-Anlage sinnvoll. Der Fokus verschiebt sich lediglich. Statt möglichst viel Solarstrom ins Netz einzuspeisen, wird es wichtiger, möglichst viel Energie selbst zu verbrauchen, zu speichern und intelligent zu steuern. Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox und Energiemanagement können dabei zu einem intelligenten Gesamtsystem verbunden werden. Das bedeutet: Das Ende der klassischen Einspeisevergütung ist nicht das Ende der Photovoltaik. Es verändert vielmehr die Art, wie eine PV-Anlage optimal geplant und genutzt wird.

Hinweis: Die in diesem Beitrag dargestellten Informationen basieren auf dem EEG-2027-Entwurf vom 29.07.2026 und wurden nach bestem Wissen aufbereitet. Da sich die gesetzlichen Regelungen noch im politischen Verfahren befinden und einzelne Inhalte missverständlich sein können, sind Fehler oder Abweichungen nicht ausgeschlossen.