2026 noch ans Netz – sonst legen wir mit drauf.

Die Einspeisevergütung wird ab dem 01.01.2027* neu geregelt. Zudem besteht das Risiko, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen 2027** wegfallen könnte. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

2026 noch ans Netz – sonst legen wir mit drauf.

Die Einspeisevergütung wird ab dem 01.01.2027* neu geregelt. Zudem besteht das Risiko, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen 2027** wegfallen könnte. Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite.

Unsere Versprechen, sollte Ihre Anlage wider Erwarten erst 2027 in Betrieb gehen:

Unsere Versprechen, sollte Ihre Anlage wider Erwarten erst 2027 in Betrieb gehen:

Wenn Sie dadurch die Möglichkeit verlieren, von der bisherigen 20-jährigen Einspeisevergütung zu profitieren, erhalten Sie von uns

100 € pro installierten kWp

einmalig als Ausgleich.

Sollte der Nullsteuersatz für PV-Anlagen ab 2027 entfallen und dadurch 19 % Mehrwertsteuer anfallen, gleichen wir diese mit

1900 € Rabatt

einmalig aus.

Damit wir die Umsetzung Ihrer Photovoltaikanlage noch in diesem Jahr planen und realisieren können, muss Ihr Vertrag bis einschließlich 30.10.2026 zustande kommen.

Je früher wir starten, desto besser.

Damit wir die Umsetzung Ihrer Photovoltaikanlage noch in diesem Jahr planen und realisieren können, muss Ihr Vertrag bis einschließlich 30.10.2026 zustande kommen.

Je früher wir starten, desto besser.

Jetzt kostenloses Beratungsgespräch sichern und von unserer Aktion profitieren.

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    *Nach Informationsstand vom 25.08.2026 soll die 20-jährige Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25 kWp zum 01.01.2027 abgeschafft werden.

    **Sollte die Bundesregierung bereits vor dem 31.12.2026 die Mehrwertsteuerersparnis unerwartet beenden, so besteht kein Anspruch auf den einmaligen Rabatt in Höhe von 1900 €.

    *Nach Informationsstand vom 25.08.2026 soll die 20-jährige Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25 kWp zum 01.01.2027 abgeschafft werden.

    **Sollte die Bundesregierung bereits vor dem 31.12.2026 die Mehrwertsteuerersparnis unerwartet beenden, so besteht kein Anspruch auf den einmaligen Rabatt in Höhe von 1900 €.